
Erben und Vererben
Die Änderungen im Erbschaftsteuer-Recht
Seit 2009 gelten neue Regeln für Erbschaften und Schenkungen: Familien profitieren, entferntere Verwandte und Freunde zahlen mehr.
Bewertung nach dem Stichtagsprinzip
Bei der Bewertung von Erbe oder Schenkung gilt das sogenannte Stichtagsprinzip: Das Vermögen wird mit dem Wert angesetzt, den es am Todes- beziehungsweise Schenkungstag hatte.| Bargeld, Bank- und Sparguthaben | Nominalwert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Zinsen |
| Börsennotierte Wertpapiere | Kurswert am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge |
| Fonds-Anteile | Rücknahmepreis am Stichtag zuzüglich der bis dahin angefallenen Kapital-Erträge |
| Edelmetalle wie Gold, Silber | Kurswert am Stichtag |
| Sachwerte wie Hausrat, Auto, Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen, Kunst | Verkehrswert (möglicher Verkaufspreis) |
| Immobilien | Verkehrswert (wird anhand verschiedener, standardisierter Verfahren ermittelt; der Erbe kann auf eigene Kosten einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen) |
| Kapitalbildende Lebensversicherung | Erbschaft: ausgezahlte Versicherungs-Summe, Schenkung: Rückkaufwert |
| Lebenslange Renten und Nutzungsrechte | Kapitalwert (ergibt sich aus dem Jahreswert multipliziert mit einem vorgegebenen Faktor) |
